Hundehaltung - Änderung im Landespolizeigesetz/Anmeldung

Hundehaltung - Meldung

​​Die Novelle zum Landespolizeigesetz tritt mit Ende Jänner 2020 in Kraft. Dadurch wurden neue Regelungen für das Halten und Führen von Hunden eingeführt.

Erstmals einheitlich für alle Gemeinen Tirol wurde im bebauten Gebiet eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht eingeführt. In Bereichen wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren, vor Schulen und Kindergärten sind Hunde jedenfalls mit Leine und Maulkorb zu führen.

Hundehalter die erstmals einen Hund bei der Gemeinde anmelden, müssen den Nachweis einer theoretischen Ausbildung zur Hundeführung (Sachkundennachweis) in Form eines Kurses vorlegen. Diese Kurse werden von tierschutzqualifizierten HundetrainerInnen oder von speziell ausgebildeten Tierärzten angeboten. Die Bescheinigung ist mit der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen.

Kurse werden ab Anfang Februar am WIFI angeboten. Die Termine der ersten Kurse finden sie hier.

 

Anmeldung:
Der Halter eines mehr als drei Monate alten Hundes hat der Gemeinde innerhalb einer Woche seinen Namen und seine Adresse sowie die Rasse, die Farbe und das Geschlecht des gehaltenen Hundes und die Kennummer des dem Hund eingesetzten Mikrochips bzw. der Tätowierung zu melden.

Formular zur Anmeldung eines Hundes

Hundesteuermarke:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.12.2010 beschlossen, dass zukünftig alle Hunde, deren Besitzer Gemeindebürger von St. Leonhard sind, mittels Hundesteuermarken gekennzeichnet werden müssen. Die Hundesteuermarken sind im Gemeindeamt KOSTENLOS erhältlich.

Der Hundehalter hat dafür zu sorgen, dass die für den Hund ausgegebene amtliche Hundemarke am Halsband oder am Brustgurt des Hundes sichtbar getragen wird.

Die Hundemarke gilt ein ganzes Hundeleben lang. Bei Verlust oder Unleserlichkeit der Hundemarke wird für den zu kennzeichnenden Hund eine neue amtliche Hundemarke ausgegeben. Bei Verlegung des Wohnsitzes des Hundehalters in eine andere Gemeinde ist die Hundemarke zurückzugeben.

Jede Veränderung, die im Zusammenhang mit der amtlichen Kennzeichnung des Hundes bedeutsam ist (Beendigung der Hundehaltung, Verlust der Hundesteuermarke, ...) ist binnen einer Woche dem Gemeindeamt zu melden.

29.01.2020