Verordnung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages

31.01.2022

Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde St. Leonhard im Pitztal vom 02.12.2021 über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages

Aufgrund des § 7 des Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetz, LGBl. Nr. 5/2011, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 138/2019, wird verordnet:

§ 1 - Erschließungsbeitrag, Erschließungsbeitragssatz

Die Gemeinde St. Leonhard im Pitztal erhebt einen Erschließungsbeitrag und setzt den Erschließungsbeitragssatz einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet mit 2,3 v.H. des für die Gemeinde St. Leonhard im Pitztal von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung vom 16. Dezember 2014, LGBl. Nr. 184/2014, festgelegten Erschließungskostenfaktors fest.

§ 2 - Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde in Kraft. Gleichzeitig treten mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung alle bisher beschlossenen Erschließungsbeitragsverordnungen außer Kraft.